ambulante Pflege
Pflege, die ihr Zuhause
zum Wohlfühlort macht.
Erfahrung seit 1992
Einer der ersten Pflegedienste in Gera.
geprüfte Pflegequalität
Wir lassen unsere Arbeit regelmäßig von unabhängigen Institutionen prüfen.
individuelle Pflege
Orientiert an Wünschen und Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden.
qualifiziertes Team
persönliche und fachliche Kompetenz auf höchstem Niveau im festen Mitarbeiterteam
ganzheitliche Betreuung
Berücksichtigung der Lebensbedingungen, körperlichen Voraussetzungen, Lebensgeschichte u.v.m.
Wir unterstützen Sie bei:
- Grundpflege & hauswirtschaftliche Versorgung
- Wundversorgung & Medikamentengabe
- Blutdruck- & Blutzuckermessung
- Injektion, Infusion
- Haushaltshilfe, Betreuung, Förderung von Aktivitäten
- Pflegeplanung
- Pflegegeld-Beratung
- Anleitung zur eigenständigen Pflege
- kurzfristige Übernahme der Pflege (Verhinderungspflege)
exakte Leistungsübersicht gemäß SGB
Häusliche Pflege (SGB XI)
Wir bieten Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben, die nicht mehr eigenständig bewältigt werden können, z. B.:
- Grundpflege: Hilfe bei der Körperpflege, An- und Auskleiden, Mobilität und Ernährung.
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Unterstützung bei Einkäufen, Kochen, Putzen und der allgemeinen Haushaltsführung.
Ziel: Sicherstellung der Lebensqualität und Förderung der Selbstständigkeit, so lange wie möglich im gewohnten Zuhause.
Krankenpflege (SGB V)
Medizinische Leistungen, die auf ärztliche Verordnung erfolgen, z. B.:
- Wundversorgung: Fachgerechtes Verbinden und Kontrolle von Heilungsprozessen.
- Medikamentengabe: Sicherstellung der richtigen Einnahme und Dosierung.
- Blutdruck- und Blutzuckermessung: Regelmäßige Kontrolle und Dokumentation.
- Injektionen und Infusionen: Fachgerechte Verabreichung bei Bedarf.
Ziel: Unterstützung in der Genesung oder Stabilisierung des Gesundheitszustandes durch professionelle Versorgung.
Beratungsleistungen (§37.3 SGB XII)
Kostenlose Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, z. B.:
- Pflegeplanung: Gemeinsames Erarbeiten eines individuellen Pflegeplans.
- Pflegegeld-Beratung: Unterstützung bei der Beantragung und Nutzung von Pflegegeldern.
- Anleitung: Schulung von Angehörigen zur eigenständigen Pflege.
Ziel: Entlastung und Information, um den Pflegealltag einfacher und sicherer zu gestalten.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§45 SGB XI)
Individuelle Hilfen für den Alltag, die über die Grundpflege hinausgehen, z. B.:
- Haushaltshilfe: Unterstützung bei Einkäufen, Kochen oder der Wäschepflege.
- Betreuung: Gemeinsame Spaziergänge, Gespräche oder das Begleiten zu Terminen.
- Förderung von Aktivitäten: Anregung zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.
Ziel: Schaffung von Freiräumen für Angehörige und Erhaltung der sozialen Teilhabe für Pflegebedürftige.
Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
Kurzzeitige Übernahme der Pflege, wenn pflegende Angehörige verhindert sind, z. B.:
- Urlaub oder Krankheit der Angehörigen: Entlastung durch professionelle Pflegevertretung.
- Kurzfristige Notfälle: Flexible Betreuungslösungen im Bedarfsfall.
Ziel: Sicherstellung der Versorgung in Abwesenheit der Hauptpflegeperson und Vermeidung von Überlastung.
Kontakt
Haben Sie Fragen? Gerne können Sie uns per Mail, per Telefon oder via Kontaktformular erreichen.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!